KFZ-Sachverständigenbüro Kurt H. Stolten Inh. Stefan Püschel
Victoriastraße 46, 45772 Marl, Deutschland
Es steht Ihnen zu! Viele Menschen sind unsicher, wie sie sich bei einem Autounfall verhalten sollen. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können, haben wir einige wertvolle Ratschläge für Sie zusammengestellt, an die Sie sich unbedingt halten sollten.
Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, kann es hilfreich sein, die Polizei zu informieren. Die Beamten erstellen nach der Unfallaufnahme eine Unfallmitteilung, welche bestätigt, dass Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind.
Versuchen Sie – falls möglich – einige Fotos von der Unfallstelle und der Position der Fahrzeuge zu machen, um bei einem möglichen Rechtsstreit konkrete Beweise vorlegen zu können.
Immer häufiger bekommen Sie kurz nach dem Unfallereignis einen Anruf der gegnerischen Versicherung, die Ihnen anbietet, sich um die komplette Abwicklung der Schadenbeseitigung zu kümmern und schlägt Ihnen eine Werkstatt des Vertrauens vor, bei der Sie auch einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur erhalten.
Das Fahrzeug gehört Ihnen und sie können damit machen, was Sie möchten.
Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erleiden, heißt das nicht, dass die Versicherung das Recht hat, Ihnen das Fahrzeug in solch einem Fall wegzunehmen. Dies ist ein weit verbreitetes Gerücht.
Die Wahl des Sachverständigen ist und bleibt Ihre Entscheidung.
Treffen Sie die Richtige und beauftragen ein unabhängigen Sachverständigen zur Erstellung des Gutachtens.
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Sollten Sie mit der Regulierung Ihres Schaden überfordert sein oder zahlt die gegnerische Versicherung Ihnen nicht das, was Ihnen zusteht, ist es ratsam einen Rechtsanwalt, vorzugsweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, hinzu zuziehen.
Er hilft Ihnen dabei, die Schadenersatzansprüche wie die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs, Nutzungsausfall und wenn erforderlich Schmerzengeld einzufordern.
Die Kosten, die hier auftreten muss ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen.
Wir empfehlen Ihnen, sofort nach dem Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir können Ihnen helfen, den geeigneten in Ihrer Region zu finden.
Unfallersatzfahrzeug
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu, damit Sie weiterhin mobil sind.
Sollten Sie in der Zeit keinen benötigen, können Sie sich den Betrag nach der Reparatur abhänigig von Reparaturdauer und Fahrzeugkategorie auszahlen lassen.
Hierfür benötigen Sie einen Reparaturbericht, den wir Ihnen selbstverständlich auch ausstellen können.
Für die Kosten muss ebenfalls die gegnerische Versicherung aufkommen.
Natürlich können Sie Ihr Fahrzeug dort reparieren lassen, wo Sie es bisher getan haben.
Niemand kann Ihnen die Werkstatt vorschreiben.
Sollte die Werkstatt, in der Sie bisher waren, keine Karosserie- und Lackierarbeiten durchführen, sprechen Sie uns an.
Immer häufiger bekommen Sie kurz nach dem Unfallereignis einen Anruf der gegnerischen Versicherung, die Ihnen anbietet, sich um die komplette Abwicklung der Schadenbeseitigung zu kümmern und schlägt Ihnen eine Werkstatt des Vertrauens vor, bei der Sie auch einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur erhalten.
Das Fahrzeug gehört Ihnen und sie können damit machen, was Sie möchten.
Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erleiden, heißt das nicht, dass die Versicherung das Recht hat, Ihnen das Fahrzeug in solch einem Fall wegzunehmen. Dies ist ein weit verbreitetes Gerücht.
Die Wahl des Sachverständigen ist und bleibt Ihre Entscheidung.
Treffen Sie die Richtige und beauftragen ein unabhängigen Sachverständigen zur Erstellung des Gutachtens.
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Sollten Sie mit der Regulierung Ihres Schaden überfordert sein oder zahlt die gegnerische Versicherung Ihnen nicht das, was Ihnen zusteht, ist es ratsam einen Rechtsanwalt, vorzugsweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, hinzu zuziehen.
Er hilft Ihnen dabei, die Schadenersatzansprüche wie die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs, Nutzungsausfall und wenn erforderlich Schmerzengeld einzufordern.
Die Kosten, die hier auftreten muss ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen.
Wir empfehlen Ihnen, sofort nach dem Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir können Ihnen helfen, den geeigneten in Ihrer Region zu finden.
Unfallersatzfahrzeug
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu, damit Sie weiterhin mobil sind.
Sollten Sie in der Zeit keinen benötigen, können Sie sich den Betrag nach der Reparatur abhänigig von Reparaturdauer und Fahrzeugkategorie auszahlen lassen.
Hierfür benötigen Sie einen Reparaturbericht, den wir Ihnen selbstverständlich auch ausstellen können.
Für die Kosten muss ebenfalls die gegnerische Versicherung aufkommen.
Natürlich können Sie Ihr Fahrzeug dort reparieren lassen, wo Sie es bisher getan haben.
Niemand kann Ihnen die Werkstatt vorschreiben.
Sollte die Werkstatt, in der Sie bisher waren, keine Karosserie- und Lackierarbeiten durchführen, sprechen Sie uns an.
Kontaktieren Sie uns noch heute! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen.
KFZ-Sachverständigenbüro Kurt H. Stolten Inh. Stefan Püschel
Victoriastraße 46, 45772 Marl, Deutschland